< PreviousSteuerrechtFamilienbonus Plus* Mit dem Jahr 2019 tritt für Eltern eine Steuerbegünstigung – der sogenannte Familienbonus Plus – in Kraft. Der Familien- bonus Plus ersetzt ab 2019 den Kinderfreibetrag und die steuer liche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungs kosten bis zum 10. Lebensjahr.Familienbonus Plus als SteuerabsetzbetragDer Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Mittels ei-nes Steuerabsetzbetrages wird die Steuerlast direkt reduziert. Somit kann durch den Familienbonus Plus für das Kalenderjahr 2019 die indi-viduelle konkrete Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr ver-ringert werden. Voraussetzung da-für ist, dass für das Kind Familien-beihilfe bezogen wird. Für volljäh-rige Kinder (ab vollendetem 18. Le-bensjahr) gebührt bei Familienbei-hilfenbezug der Familien bonus Plus in Höhe von 500 Euro jährlich. Alleinerziehende bzw. Allein-verdienende mit geringem Ein-kommen, die daher entweder gar keine oder nur eine geringe Steu-er bezahlen, erhalten ab 2019 einen so genannten Kindermehr-betrag in der Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.* Siehe Bundesministerium für Finanzen, Fragen und Antworten zum "Familienbonus Plus", https://www.bmf.gv.at/aktuelles/familienbonus-plus-faq.html#heading_9a__Gibt_es_eine_Regelung_fuer_Faelle__in_denen_bisher_hohe_Kinderbetreuungskosten_angefallen_sind sowie Bundesministerium für Finanzen, Folder „Familienbonus Plus“, https://www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonusplus.html.Leben Kinder im EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz, so wird der Familienbo-nus Plus indexiert (Anpassung an das Preisniveau des Wohnsitzstaates).Geltendmachung des Familienbonus PlusDer Familienbonus Plus kann mit-tels zweier Arten geltend ge-macht werden: über die Lohnverrechnung des/der Arbeitgebers/in durch die Steuererklärung/Arbeit nehmer veranlagungFür die Berücksichtigung bei der Lohnverrechnung ist das Formu-lar E 30 (verfügbar im Internet unter www.bmf.gv.at und bei den Finanz-ämtern) auszufüllen und bei der/beim Dienstgeber/in für die Lohnverrech-nung abzugeben. Die Steuerentlastung wird monatlich berücksichtigt (monat-liche Steuerentlastung).Bei Geltendmachung im Wege der Steuererklärung/Arbeitnehmerver-anlagung ist der Familienbonus Plus mittels Formular L1 und Beilage L1k (erhältlich unter www.bmf.gv.at und bei den Finanzämtern) zu beantragen und wird im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt, somit 2020 erstma-lig für das Jahr 2019 (jährliche Steuer-entlastung).Aufteilung des Familienbonus Plus auf beide ElternteileFür (Ehe)Partner besteht die Mög-lichkeit, untereinander den Familien-bonus Plus aufzuteilen: entweder bezieht ein Elternteil den vollen Familienbonus Plus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. reduzier-ten Familienbonus Plus in Höhe von 500 Euro) oder der Betrag wird zwischen dem Elternteil und dessen (Ehe)Part-Mehr Geld für Familien10ner zu gleichen Teilen – somit je 750 Euro (bzw. bei reduziertem Familienbonus Plus in Höhe von je 250 Euro) – vergeben.Aufteilung des Familien-bonus Plus bei getrennt lebenden oder geschiede-nen ElternteilenFür getrennt lebende und ge-schiedene Elternteile (die/der Fa-milienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt) besteht die Möglichkeit, un-tereinander den Familienbonus Plus aufzuteilen: entweder bezieht ein Eltern-teil den vollen Familienbonus Plus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. reduzierten Familien bonus Plus in Höhe von 500 Euro) oder der Betrag wird zwischen den Elternteilen zu gleichen Tei-len – somit je 750 Euro (bzw. bei reduziertem Familienbonus Plus in Höhe von je 250 Euro) – vergeben bei Nichteinigung zwischen den Elternteilen erhalten beide den gleichen Anteil – somit je 750 Euro (bzw. bei reduziertem Familienbonus Plus in Höhe von je 250 Euro)Erfolgt keine Unterhaltsleis-tung seitens des getrennt leben-den unterhaltsverpflichteten El-ternteils, so kommt diesem kein Anspruch auf den Familienbonus Plus zu, sondern der andere El-ternteil kann den entsprechenden Familienbonus Plus zur Gänze für sich beanspruchen bzw. gege-benenfalls mit dem neuen (Ehe)Partner aufteilen. Sonderfall im Übergangsrecht bis einschließlich 2021: Trägt ein El-ternteil (neben dem Unterhalt) den überwiegenden Anteil an Kinder-betreuungs kosten (pro Kind min-destens 1.000 Euro/Jahr) für das bis 10-jährige Kind, so erhält dieser den Familienbonus Plus in Höhe von 1.350 Euro (90 %); der ande-re getrennt lebende Partner erhält daher lediglich 150 Euro (10 %). Bis zu 1.500 Euro/Jahr Familienbonus Plus.Weitere Informationen www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonusplus.htmlMag. Dr. Manuela Stadler Juristin gespag ZBR-Büro1112Alfred MayrVorsitzender OÖ GesundheitsgewerkschaftEntweder gelingt es, den Ver-handlungspartner tatsächlich von der eigenen Position zu überzeugen (ohne ihn unter Druck zu setzen) oder das Ergebnis basiert auf einem GUTEN Kompromiss – bei dem sich beide als „Sieger“ fühlen können. Das Hinwirken auf gute Kompro-misse ist mithin das beste Verhand-lungsziel, um ein angenehmes Ar-beitsklima aufrecht zu erhalten. Und dieses ist wichtig, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer immerhin aufein-ander angewiesen sind.Natürlich bewirkt ein (medialer) Aufschrei sofortige Aufmerksam-keit und das Gefühl, dass sich etwas bewegt. Wird jedoch das Gegenüber von Beginn an unter Druck gesetzt, ohne ihm die Möglichkeit einer Stel-lungnahme einzuräumen, kann das zu Entscheidungen führen, die nicht im Sinne der MitarbeiterInnen liegen. Eine gute Gesprächsbasis ist das „Um und Auf“ zur Erzielung guter Er-gebnisse für die MitarbeiterInnen. Nur wenn diese passt, ist die Be-reitschaft, sich gemeinsam an ei-nen Tisch zu setzen eher gegeben und Zugeständnisse können leichter erwirkt werden. Zugeständnisse des-halb, weil die diskutierten Themen oftmals nicht die Umsetzung von gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers, sondern Verbesserun-gen der Arbeitsbedingungen und/oder Entlohnung betreffen. Gemeinsam die besten Lösungen für unsere MitarbeiterInnen zu su-chen, die jedoch in Summe für alle Betroffenen tragbar sind, hat für uns oberste Priorität. Taucht ein Problem auf, nehmen wir sofort Verhandlun-gen mit der Dienstgeberseite auf – weshalb wir uns oft schon mitten im Gespräch befinden, wenn es zu einem öffentlichen Aufschrei durch andere kommt. Und dass wir vorher das Gespräch suchen, bevor wir größere Aufmerk-samkeit verursachen, macht sich in den Ergebnissen bemerkbar: gute Kompromisse, die vor allem die Inter essen der MitarbeiterInnen darstellen, aber auch für unseren Verhandlungspartner vertretbar sind.Denn seien wir einmal ehrlich, funktioniert eine (Arbeits-)Bezie-hung gut, wenn man nur seinen eigenen Weg durchboxen möchte? Oder ist doch eine an genehme Ge-sprächsbasis der bes sere Weg für ein angenehmes Zusammenleben bzw. Zusammenarbeiten? Ein guter Kompromiss ist nicht das Hindernis, sondern der Schlüssel um seine Ziele zu verfolgen und Forde-rungen im Interesse der Mitarbeiter-Innen umsetzen zu können. Alfred Mayr Ein guter Kompro-miss ist der Schlüssel zum Erfolg.Nur die eigenen Interessen im Blick zu haben und durchsetzen zu wollen, ohne Rücksicht auf den Verhandlungspartner, wird auf kurze oder lange Sicht zu einem schlechten Ver-handlungsklima und einem unzufriedenen Gegenüber führen. Konstruktive SozialpartnerschaftXxxxxxxxxxXxxxxxxxxxxBei der GÖD Bundesfrauenausschuss-Sitzung in Wien wurden wieder zukunftsweisende Themen besprochen. Dieser Bundes frauenausschuss trifft sich 2 x jährlich, es sind Funktio- närinnen aus allen Bundesländern und aus verschiedenen Fachgewerkschaften vertreten.Haben Sie gewusst, dass sich die geschlechtsspezifische Einkommensschere im öffentlichen Dienst weiter verringert hat! Der Einkommens- unterschied (Gender Pay Gap) beträgt im Jahr 2018 rund 11 Prozent! Die GÖD zeigt sich über diese positive Annäherung zur „Gleichwer-tigkeit“ von Arbeit zwischen den Geschlechtern erfreut und wird sich auch zukünftig mit aller Kraft dafür einsetzen. dass in der GÖD die Frauenmitgliederdichte 55,1 % beträgt. Damit sind wir gemessen an der Frauenmitgliederdichte die führende Fachgewerkschaft, dass eine Steuererleichterung für Familien eine Forderung des GÖD und ÖGB-Kongresses war. Mit dem Familienbonus Plus wurde diese Forderung von der Regierung erfüllt.GÖD FrauenStarke Stimmen für FrauenDiese wichtige Plattform ermöglicht es, sich bundesländer übergreifend auszu-tauschen und gemeinsam eine starke Stimme für Frauen im öffentlichen Dienst zu sein. Judith Roth (3. v.l.), eine starke Stimme aus Oberösterreich, wird den Bundes-frauenausschuss verlassen, sie wechselt in den wohlverdienten Ruhestand.Sie war maßgeblich an vielen Verbesserungen für Frauen im öffentlichen Dienst beteiligt. GÖD-Vorsitzenden-Stv. Monika Gabriel und die OÖ-Mitglieder des Bundesfrauenausschusses bedankten sich bei Judith Roth für ihren unermüdlichen Einsatz in diesem Gremium und wünschen ihr alles erdenklich Gute. V. l. n. r.: Theresia Poleschovsky, Corinna Schiller, Judith Roth, GÖD-Vorsitzenden-Stv. Monika Gabriel, Petra PraschesaitsTheresia PoleschovskyFrauenvorsitzende GÖD-OberösterreichStarke Stimmen aus Oberösterreich.13Danke für 40 und 25 Jahreellen Herausforderungen der Arbeitswelt allgemein und dem öffentlichen Dienst im Besonderen verlangen wir vom Dienstgeber ein klares Bekenntnis zur bewährten Sozialpartnerschaft.Wir freuen uns über die rund 38.000 Mitglieder der Gewerkschaft öffentlicher Dienst in Oberösterreich (GÖD-OÖ). Mit diesem Rekord zählen wir zu den stärks-ten Interessensvertretungen in Österreich, freute sich GÖD-Landesvorsitzender LAbg. Dr. Peter Csar bei der GÖD-OÖ Jubilarehrung am Kristallschiff in Linz. Wir leisten unseren Bei-trag für einen modernen öf-fentlichen Dienst und kön-nen die neuen Herausforde-rungen (Stichwort Digitali-sierung) damit gut meistern.Im Rahmen einer Schiff-fahrt auf der Donau ehrte die GÖD-OÖ über 250 lang-jährige Mitglieder als Dank und Anerkennung für ihren Einsatz im Dienste der Kol-legenschaft und des öffent-lichen Dienstes. Solidarität, verantwor-tungsvolles und konsequen-tes Handeln sind wichtige Rezepte für eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit. Beson-ders in Hinblick auf die aktu-Jubilarehrungen 2018GÖD-Oberösterreich wird immer stärker 14Dank und Anerkennung für langjährige Treue.Guten Anklang fand der sektions übergreifende Austausch in gemütlicher Runde.15SKIURLAUBSICHERRICHTUNGZUKUNFTVeranstalter: Stoll Reisen International GmbH & Co. KG, A-6306 Söll. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstal-ters Stoll Reisen International GmbH. Irrtümer, Druck- und Satzfehler vorbehalten.Reiseanmeldung Skiurlaub Wilder Kaiser - BrixentalEinfach ausfüllen und einsenden. Wir kümmern uns um Ihre Buchung.Ja, ich möchte ................Personen zum Termin ......................................................buchen.Unterbringung: Einzelzimmer Doppelzimmer.........................................................................................................................................................................................................1. Teilnehmer: Vorname, Nachname, Geburtsdatum.........................................................................................................................................................................................................Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort.........................................................................................................................................................................................................Telefon, Email.........................................................................................................................................................................................................2. Teilnehmer: Vorname, Nachname, Geburtsdatum.........................................................................................................................................................................................................Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort.........................................................................................................................................................................................................Datum, UnterschriftInfos &BuchungenGewerkschaft Öffentlicher Dienst OberösterreichWeingartshofstraße 2/54020 LinzTelefon 0732/654266–12Fax 0732/654266–19Email office@goed-ooe.atBitteausreichendfrankierenVeranstalter:Stoll Reisen International GmbH & Co. KG, A-6306 Söll. 3 oder 4 Tage Skiurlaub amWILDEN KAISERReiseperiode: 16.03. – 31.03.2019Tägliche Anreise möglich• Gutes 3***-Hotel (mit Sauna) im Raum Söll• Alle Zimmer mit Bad oder DU/WC• 2 oder 3 x Übernachtung inkl. Halbpension, Buffetfrühstück mit regionalen Produkten, 3-Gang-Wahlmenü am Abend• 3 oder 4-Tages-Skipass für die SkiWelt Wilder Kaiser - Brixental3-Tages-Arrangement nur 269,– pro Person4-Tages-Arrangement nur 349,– pro PersonKinderermäßigung• 0 – 5,9 Jahre 100 % auf die Logisleistung• 6 – 12,9 Jahre 50 % auf die Logisleistung• Jahrgang 2003 - 2012 erhalten im selben Zeitraum einen kostenlosen Skipass• Deposit für keycard € 2,- vor Ort zu zahlen3 Tage inkl.Halbpension ab269,–pro Person im DZinkl. Skipass45,– EZ-ZuschlagJa, ich bin mit der Speicherung & Nutzung meiner personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Han-dynummer sowie Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses (Reisebuchung, usw.) notwendig und erforderlich sind, einverstanden.Junge GÖD-OÖGÖD Mitgliedschaft zahlt sich ausIn den letzten Jahren habe ich immer öfter die finanziellen Vor-teile der GÖD-Mitgliedschaft schätzen gelernt. Wie bei vielen anderen jungen Familien sitzt das Geld bei uns aktuell nicht sehr locker. Daher sind die vielen Angebote für GÖD-Mitglieder im-mer eine gute Möglichkeit, ein paar Euros mehr in der Tasche zu behalten.Barbara IglerVorsitzende der Jungen-GÖD-OÖGÖD OÖ Service bringt viele Vorteile.Ob Baustoffe, Freizeitaktivitäten, Han-dytarife, Kreditkarte und vieles mehr - ein Blick auf GÖD www.goedvorteil.at, www.goed24.at oder auf die Preis-vorteile unter www.goed-ooe.at hilft schnell, bares Geld zu sparen.Auch für die Urlaubsplanung gibt es viele attraktive Angebote, die es uns er-möglichen, traumhafte und leistbare Familienurlaube zu verbringen. Seit der intensiven Nutzung der Preisvorteile spare ich dank dieser tollen Angebote ein mehrfaches des Mitgliedsbeitrags.Ebenfalls erwähnen möchte ich die fi-nanzielle Unterstützung bei Geburt ei-nes Kindes in der Höhe von 50 Euro, die sehr einfach mittels Formular beantragt werden kann.Ein weiterer wesentlicher Punkt für mich, Mitglied der GÖD zu bleiben, ist die Familienunterstützung 2018 von kinderreichen Familien bzw. Familien mit Kindern, für die erhöhte Familien-beihilfe bezogen wird. Dipl. Päd. Georg Moser17Next >