< PreviousAber warum das alles? Die EU-Datenschutzgrundver-ordnung (DSGVO) und das DSG ( österreichisches Ausführungsge-setz) gelten seit dem 25.05.2018. Das ist ja nun mehr als hinlänglich bekannt!Was regelt die DSGVO – wer ist umfasst?Die DSGVO regelt neben der Da-tenverarbeitung auch die Rech-te von Betroffenen (Bedienste-te, Mitglieder, Kunden/innen oder sonstige Dritte) sowie Pflichten von Verantwortlichen (natürliche oder juristische Personen, Behör- DatenschutzgrundverordnungUnd täglich grüßt das Murmeltier!Beim Blick in das Mail-postfach im Frühjahr 2018 konnte man mei-nen, dass eine Horde Elefanten durch den „datenschutzrechtli-chen“ Porzellanladen getrampelt ist. Eine Flut von „Bittschrei-ben“ derart: „Wenn Sie unseren Newsletter künftig auch weiter-hin per Mail erhalten wollen, ersuchen wir...“ waren zu finden.den usw., die allein oder gemeinsam mit anderen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entschei-den).HINWEIS: Der DSGVO unterliegen auch die Vereine (die Leitungsorgane sind verantwortlich und auch haftbar für die Umsetzung des Datenschutzes)!Um welche Daten geht es genau?Die DSGVO betrifft nur personenbe-zogene Daten. Das sind Daten, wo-durch eine Person identifiziert werden kann oder diese leicht identifizier-bar wird, etwa mit geringem techni-schen Aufwand (z. B. Vor- und Nachna-me, Geburtsdatum, Adresse, SV-Num-mer usw.). Besonders schutzwürdig sind folgende Datenkategorien (bislang sensible Daten genannt): rassische und ethnische Herkunft politische Meinungen (z. B. wenn im Personalakt eine Parteizugehörigkeit genannt wird) religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen Gewerkschaftszugehörigkeit genetische/biometrische Da-ten zur eindeutigen Identifizie-rung einer natürlichen Person10Personenbezogene Daten sind sicher vor dem Zugriff Dritter zu schützen!Dr. Andrea WildbergerJuristin Landes-personalausschuss Gesundheitsdaten Daten zum Sexualleben oder der sexuellen OrientierungAusschließlich persönliche oder famili-äre wie auch anonymisierte Daten fallen nicht unter das Regime der DSGVO. Da-her unterliegen etwa Buchhaltungsun-terlagen – ohne Personenbezug – nicht dem Datenschutz im Sinne der DSGVO (hierbei wäre dann „nur“ die Geheim-haltungspflicht zu beachten).Wann ist eine Verarbeitung erlaubt?Personenbezogene Daten dürfen nur solange gespeichert bzw. verwendet (= verarbeitet) werden, solange dies aufgrund von Normen und Regelungen (z. B. Ge-setze, Statuten, Verträge usw.), einer vorliegenden Einwilligung (freiwillig für den bestimmten Fall – es sind keine pauschalen Einwilligungen erlaubt; diese Willensbekundung ist selber und aktiv zu erteilen und kann jederzeit widerrufen werden!), lebenswichtigen Interessen der be-troffenen Person oder anderen, öffentlichem Interesse oder in Aus-übung öffentlicher Gewalt oder einer Interessensabwägung (kann jederzeit durch den/die Betroffene widersprochen werden) passiert.HINWEIS: Bei den besonders schutzwürdigen Daten (sensiblen Daten) gibt es strengere Vorgaben wie z. B. dass keine Interessensabwägung erlaubt ist!Und was ändert sich nun bei meiner täglichen Arbeit?Eine besondere Herausforderung war der Dokumentationsaufwand durch die Verarbeitungsverzeichnisse (die nun laufend aktuell gehalten werden müssen). Es müssen schriftliche Nach-weise vorliegen, welche personenbe-zogenen Daten verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage, wann ge-löscht wird usw. Hier geht es um das Prinzip der Transparenz. Und die Da-tenschutzbehörde kann die Verzeich-nisse der Verarbeitungstätigkeiten je-derzeit prüfen.Über jede Datenverarbeitung ist grundsätzlich die betroffene Person vorab transparent zu informieren. Wie schon bisher unterliegen auch Bild-daten dem Datenschutz (die Wieder-erkennung ist viel höher als etwa bei einem Namen). Anonyme Daten unter-liegen nicht der DSGVO. Praktisch nutz-bar könnte das z. B. sein bei der Ablage bzw. beim Speichern von Mustervorla-gen. Werden alle personenbezogenen Identifizierungsmerkmale (z. B. Namen, Adressen, SV-Nummern usw.) gelöscht oder unkenntlich gemacht, dann greift die DSGVO nicht mehr.Unter den Schlagworten „Recht auf Vergessen“ verbirgt sich, dass abgeleg-te oder auch gespeicherte personen-bezogene Daten nach deren Zweck-erfüllung zu vernichten sind (ohne Ba-ckup)! Aufbewahren aus „bloß eige-nem Interesse“ ist damit nicht erlaubt! Dies betrifft nicht nur die Speicherung auf digitalen Medien, sondern ebenso die Ablage in Papierform. Hier braucht es ein striktes Umdenken, gerade auch das mehrfach Speichern und Ablegen entspricht nicht den Grundsätzen der DSGVO, da die Verarbeitung von per-sonenbezogenen Daten ja minimiert werden soll.Die personenbezogenen Daten sind sicher vor dem Zugriff Dritter geschützt zu speichern bzw. abzulegen (z. B. mit UserID und Passwort gesichert oder in versperrbaren Kästen). Auf privaten PCs sollen grundsätzlich keine beruflichen, personenbezogenen Daten gespei-chert werden (alles immer anonymi-sieren bzw. pseudonymisieren)!!!Vorsicht ferner bei privaten E-Mail-adressen oder Clouds. Personen-bezogene Daten dürfen auch nicht ohne weiteres ins EU-Ausland über-mittelt oder dort gespeichert werden (z. B. Mailadressen mit .com am Ende, Speicherclouds wie zB i-cloud). Ob es sich nun beim umzusetzen-den Datenschutz (DSGVO samt dem DSG) um einen Elefanten oder doch (hoffentlich) um eine leichter händel-bare Maus handelt, bleibt abzuwarten. Jedenfalls bringt sie viele Veränderun-gen, die uns täglich ermahnen und mit denen wir wohl oder übel umgehen ler-nen dürfen. 11Mag. Dr. Manuela Stadler Juristin gespag ZBR-BüroPapamonat ermöglicht Zeit für die Familie.„Papamonat“/„Babymonat“/Frühkarenzurlaub/ VaterschaftsfrühkarenzFrühkarenzurlaub für Bundes-bediensteteBundesbedienstete können um einen sogenannten Frühkarenzurlaub im Aus-maß von bis zu vier Wochen im Zeit-raum ab der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter an-suchen. Es handelt sich dabei um einen Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge, auf den ein Rechtsanspruch besteht. Weitere Voraussetzung ist das Vorlie-gen eines gemeinsamen Haushaltes mit der Mutter und dem Kind sowie eine Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft mit der Mutter.Frühkarenzurlaub ist auch für männ-liche Bundesbedienstete, die in ei-ner eingetragenen Partnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemein-schaft leben im Zeitraum der ersten drei Lebensmonate des Kindes bei ge-meinsamen Haushalt mit Partner und Kind möglich.Ein Sonderfall besteht bei Adoption bzw. unentgeltlicher Pflege mit Absicht der Annahme dieses Kindes an Kindes-statt im Zeitraum bis zum 2. Geburtstag des Kindes: Frühkarenz urlaub im Aus-maß von bis zu vier Wochen ist für Bun-desbedienstete bei Vorliegen eines ge-meinsamen Haushaltes mit dem Kind ab dem Tag der Annahme an Kindes-statt oder der Übernahme in unentgelt-liche Pflege möglich. Die Meldung des Beginns und der Dauer des Frühkarenzurlaubs hat spä-testens eine Woche vor dem beabsich-tigten Antritt bzw. spätestens am Tag der Annahme an Kindesstatt oder der Übernahme in unentgeltliche Pflege zu erfolgen. In dienst- und besoldungs-rechtlicher Hinsicht wird die Zeit des Früh karenzurlaubs wie eine Karenz nach dem VKG behandelt.Vaterschaftsfrühkarenz für Oö. Landesbedienstete/Oö. Ge-meindebediensteteDie Vaterschaftsfrühkarenz kann in-dividuell im Zeitraum ab Geburt des (Wahl- oder Pflege-) Kindes bis längs-tens zum Ende des Beschäftigungsver-botes der Mutter im Ausmaß von einer bis zu acht Wochen festgelegt werden. Mit dem „Papamonat“/dem „Babymonat“/dem Früh-karenzurlaub/der Vaterschaftsfrühkarenz gibt es für Väter bzw. weibliche Bedienstete bei eingetragener Partner-schaft bzw. gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft, eine Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes (auch Wahl- bzw. Pflegekindes) Zeit mit der Familie zu verbringen. Dienstrecht12Zu beachten ist, dass lediglich für vier Wo-chen ein Rechtsanspruch besteht. Wei-tere vier Wochen können darüber hin-aus gewährt werden, wenn keine dienst-lichen Gründe entgegenstehen. Die Va-terschaftsfrühkarenz ist eine Freistellung vom Dienst gegen Entfall der Bezüge.Der Beginn und die Dauer der Vater-schaftsfrühkarenz sind spätestens zwei Monate vor dem beabsichtigten Antritt zu melden (diese Frist kann bei Vorlie-gen wichtiger persönlicher Gründe auch verkürzt werden [spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Antritt der Vater-schaftsfrühkarenz]). In dienst- und besol-dungsrechtlicher Hinsicht ist die Zeit der Vaterschaftsfrühkarenz wie eine Karenz nach dem VKG bzw. Oö. VKG zu behan-deln. Der Zeitraum der Vaterschaftsfrüh-karenz wird für die Vorrückung voll ange-rechnet. Krankenversicherung, PensionsversicherungDer Versicherungsschutz in der Kran-kenversicherung (B-KUVG, KFL, KFG bzw. GKK) bleibt während des Frühka-renzurlaubs bzw. der Vaterschaftsfrüh-karenz aufrecht. Für Vertragsbediens-tete (Bund, Land, Gemeinde) bleibt die Pflichtversicherung in der Pensions-versicherung aufrecht. Für Beamte/ -innen gilt die Zeit des Früh karenz urlaubs bzw. der Vaterschaftsfrüh karenz in pen-sionsrechtlicher Hinsicht als Karenz nach dem VKG oder Oö. VKG.FinanziellesZur finanziellen Unterstützung wäh-rend des „Papamonats“ gibt es einerseits den Familienzeitbonus in Höhe von 22,60 Euro, somit bei Bezug für vier Wochen (28 Tage) 632,80 Euro. Der Familienzeit bonus ist bei der GKK zu beantragen. Details und Voraussetzungen für den Familienzeitbo-nus erfahren Sie bei der GKK.Auch seitens der Dienstgeber gibt es wie beispielsweise für Landes- und Ge-meindebedienstete in OÖ eine Unterstüt-zung während des „Papamonats“ durch Gewährung von Sonderurlaub im Ausmaß von max. 2 Wochen (ACHTUNG: gleich-zeitiger Bezug mit Familienzeitbonus ist nicht möglich). Die mediale Berichterstattung über die Pflegeberufe reißt nicht ab. Während vorerst hauptsächlich über die Belastungen in der Pflege berichtet wurde, steht mittlerwei-le der teilweise bereits vorhandene und in Zukunft noch prekärer wer-dende Mangel an Mitarbeitern im Mittelpunkt. Mit einem von politi-scher Seite angekündigten Schwer-punkt zum Thema Pflege sollen wirksame Maßnahmen erarbeitet werden, um entsprechend gegen-zusteuern. Vor allem wird die Sen-kung des Antrittsalters für den Aus-bildungsbeginn angedacht und ein Pilot-Lehrgang dazu gestartet, um möglichst viele zukünftige Pflege-kräfte sofort nach dem Pflicht-schulabschluss zu gewinnen. Neben einer allfälligen Veränderung des Antrittsalters ist es vor allem wichtig, die positiven Seiten eines Gesundheitsberufes und die Beweggründe, sich für einen solchen zu entscheiden, wieder in den Vordergrund zu rücken. Ob im Krankenhaus, in einem Alten-heim, in der mobilen Pflege oder in der 24-Stunden-Betreuung, ein Beruf im Gesundheitsbereich bietet ein umfassendes Aufgaben-gebiet, die Zusammenarbeit mit Menschen für Menschen sowie fortlaufende Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Daneben ist die Zukunftssicherheit aufgrund der Altersentwicklung in unserer Be-völkerung nicht von der Hand zu weisen. Ein weiterer wesentlicher Vorteil im Pflegebereich sind die ver-schiedenen Arbeitszeitmodelle, durch die immer wieder längere Freizeitblöcke von mehreren Tagen hintereinander entstehen, in denen Zeit mit der Familie verbracht und/oder diversen Freizeit-aktivitäten nachgegangen werden kann. Auch hinsichtlich Arbeits-zeitgestaltung gibt es im Landesdienst viele Angebote, die den Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern bei Bedarf eine längere Auszeit oder ein Ausgleiten in die Pension ermöglichen: Von Sabbatical über Zeitwertkonto, sonstige Karenzurlaube bis hin zur Altersteilzeit, es gibt viele Instrumente, mit denen sich mehr bzw. eine längere Frei-zeit, z. B. für einen längeren Urlaub oder Zeit mit der Familie, ver-wirklichen lassen. Besteht ein ordentliches Personalreservemanagement, mit dem auf personelle (Langzeit) Ausfälle flexibel reagiert werden kann, sind die Rahmenbedingungen in der Pflege aufgrund der vielen Möglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits jetzt geeignet, dass der Pflegeberuf ein Traumberuf ist bzw. wird. Um dies auch wieder ins Bewusstsein zu rufen, ist vor allem wichtig, dass mit einer positiven medialen Berichterstattung begonnen wird. Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!Alfred MayrVorsitzender Gesundheits-gewerkschaft OÖDie positiven Seiten eines Gesundheits berufes überwiegen.13Am 12. November 2018 sollten wir Frauen ein wenig innehalten und auf ein bedeutsames und historisches Er-eignis zurückblicken. Man darf es auch eine unglaubliche „Erfolgs-story“ nennen. Vor 100 Jahren, genau am 12. November 1918, wurde in Österreich (endlich) das Frauen-wahlrecht beschlossen. „Schon“ 100 Jahre – oder „erst“ 100 Jahre?GÖD-OÖ-Frauen:Frauen durften nun wählen ge-hen und auch gewählt werden. Wie ernst und wichtig das den Frauen war, zeigt, dass z. B. bereits im Jahr 1919 die erste weiblich Abgeordne-te in den OÖ-Landtag einzog. Doch der Weg dorthin war mühevoll, hart und ambitioniert. Viele Rückschläge waren zu verkraften, bis Frauen end-lich als selbstdenkende, entschei-dungsfähige und politische Men-schen anerkannt wurden. Dem un-ermüdlichen Kampf mutiger und be-harrlicher Frauen verdanken wir die-sen Meilenstein, der für uns heute so selbstverständlich ist. Frauenver-eine und Frauenbewegungen haben dazu beigetragen, dass viele weitere frauen politische Errungenschaften, von denen wir heute noch profitieren, erreicht wurden.Die ÖGB-Frauen-Oberösterreich luden anlässlich „100 Jahr Frauen-wahlrecht in Österreich“ Petra Unger als Referentin zu diesem Thema ein. In einem interessanten Vortrag schilder-te sie die Entwicklung des Frauenwahl-14Dr. Peter Csar, Mag.a Andrea Zellinger, Renate Heitz, Theresia Poleschovsky, Mag.a Romana Deckenbacher, Gertrude Wortner, Hubert Bogner (v.l.n.r.)rechtes und der Demokratie aus dem Blickwinkel der Frau. Abschließend gab Petra Unger dem Publikum eine wich-tige Botschaft mit: „Dieses Wahlrecht beinhaltet die Freiheit, unsere Zukunft und die Entwicklung in unserem Land mitzubestimmen. Das war vor allem auch ein Appell an alle ‚Nichtwähler-innen‘. Egal, um welche Wahl es sich handelt, der Gang zur Wahlurne muss uns Frauen immer wichtig sein. Wir wis-sen aus der Vergangenheit, dass Mit(be)stimmen erst das Mitgestalten der Zu-kunft möglich macht.“Zu Besuch in Ober österreichGÖD-Vorsitzender-Stellvertre-terin und Bereichsleiterin So-ziale Betreuung, Mag.a Romana Deckenbacher, nahm anlässlich ihres Oberösterreichbesuches an einer Landesvorstands sitzung teil. In ihrem Referat vermittelte sie einen tieferen Blick in die Bun-desthemen. Anschließend gab es die Möglichkeit, aktuelle Fra-gen mit Roman Deckenbacher zu diskutieren. Petra Praschesaits, GÖD- Vorsitzender Stv.in, ÖGB-Vorstandsmitglied Monika Gabriel, Theresia Poleschovsky (v.l.n.r.)Theresia PoleschovskyFrauenvorsitzende GÖD-OberösterreichDas Wahlrecht beinhaltet die Freiheit, unsere Zukunft und die Entwicklung in unserem Land mitzubestimmen.15Verständnis füreinander beweisen.Barbara IglerVorsitzende der Jungen-GÖD-OÖMit einer Veranstaltung gemeinsam mit den Pensionisten- VertreterInnen und den Mitgliedern der Jungen-GÖD-OÖ will man die Wichtigkeit jahrzehntelanger Sozialpartnerschaft bekräftigen und die Vorteile der verschiedenen Generatio-nen einer Gemeinschaft nutzen. Jede Generation kann von der anderen lernen – die Junge-GÖD-OÖ von den erfahrenen Mitgliedern und die ältere Generation an Gewerkschaftsmitgliedern lernt die neuesten Technologien und deren Anwendung an der jeweili-gen Arbeitsstelle kennen. Als Personalvertreterin im Landesdienst ist es für mich selbstverständlich, bei der Gewerkschaft zu sein. Personal vertretung funktioniert nicht ohne Gewerk-schaft und das gilt für mich auch umgekehrt. Gemein-sam können wir das erreichen, was für unsere Kolleg-Innen wichtig ist. Wir haben ein tolles Angebot und eine wichtige Auf-gabe als Sozialpartner. Deshalb ist die Mitgliedschaft für mich Ehrensache, und es freut mich, dabei sein zu dürfen.Die GÖD ist für mich, Thorsten Huber, eine sehr wichtige Gemeinschaft, um die Arbeitsplatzgestal-tung zu verbessern und immer weiterzuentwickeln. Gerade in der heutigen di-gitalen Welt sollte man das im Auge behalten.Außerdem ist es meiner Meinung nach in der heu-tigen Zeit sehr wichtig Solidarität zu zeigen! Ein sehr positiver Punkt ist, dass man in dieser „Community“ ständig neue Leute kennenlernt.Gleichzeitig begeistert mich das Motivieren, Diskutieren und Mitgestalten unserer Zukunft!Thorsten Huber,Junge-GÖD-OÖDie Junge GÖD startet in diesem Herbst wieder durch! Junge-GÖD-OÖDie GÖD vertritt meine InteressenChristine Richtsfeld,Junge-GÖD-OÖSozialpartnerschaft ist wichtig17Landesvorsitzender LAbg. Dr. Peter Csar hat bei der Verabschiedung von Herrn amtsführenden Landesschulrats präsidenten Hofrat Fritz Enzenhofer die Gelegenheit ge-nützt, sich für die hervorragende Zusam-menarbeit und das langjährige Engagement für ein sehr gutes Bildungs system in Ober-österreich zu bedanken. Als Abschiedsgeschenk wurde ein kleiner Reisekoffer mit Reiseutensilien an Fritz Enzenhofer übergeben (Bild). Eröffnung des neuen Service centers Oberes Donautalmit Stolz und Freude in Aschach an der DonauAnlässlich der Eröffnung des neuen Servicecenters Oberes Donautal (viadonau /Schiff-fahrtsaufsicht) wurde die GÖD-OÖ-Landesleitungssitzung (Landesvertretung 02/Wirt-schaftsverwaltung) unter dem Vorsitz von Josef Hönig im neuen Gebäude in Aschach an der Donau abgehalten.Höller Otto (viadonau), Humer Johann (Schifffahrts-aufsicht), Hönig Josef (BEV und Vorsitzender LL2 OÖ), Schützeneder Rudolf (BEV), Jungreithmayr Herbert (BEV) und Igelsböck Josef (BEV) (v.l.n.r.)VerabschiedungUm den steigenden Anforderungen an der Oberen Donau gerecht zu werden, entstand in den vergan-genen 12 Monaten ein neues Servicecenter für das Obere Donautal. Mit dem Bau des neuen, innovativ gestalteten Verwaltungsgebäudes bekommen die viadonau- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Schiff-fahrtsaufsicht Engelhartszell zeitgemäße Büro-arbeitsplätze und optimale Bedingungen für die Zusammenarbeit vor Ort. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Landes-und Gemeindepolitik wurde das neue Servicecenter Oberes Donautal im Frühjahr 2018 feierlich eröffnet. Fritz Enzenhofer18Weiters lernten wir durch Frau Mag. Christine Mayrhuber die aktuel-len Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Sozialversicherung kennen.Josef Kadlec erläuterte uns die Funktion des Pensionssystems. Dr. Ramona-Maria Kordesch mit ei-nem Referat über Gesellschaft heu-te und morgen begeisterte alle Teil-nehmerInnen mit ihrem Blick in die BundesGenerationstageim Springer SchlösslNach Grußworten von Generalsekretär Andreas Gjecaj, Kurt Kumhofer, Thomas Rack und Denis Strieder brachte uns Univ.-Prof. Dr. Franz Kolland die demographische Entwicklung in Verbindung mit der sozialen Zukunft die Probleme bzw. Erwartungen, die uns in Zukunft betreffen werden, in einem mit launigen Aussagen gespickten Referat näher.Soziale Zukunft sichern. Zukunft. Die auf uns zukommen-de Digitalisierung stellte uns Denis Strieder, BA vor.Eine Veranstaltung, die die Inter-essen von Jung und Alt thematisiert, wäre auch für OÖ sehr zu empfeh-len, denn im Zuge von Kamingesprä-chen, Ergebnissen der Arbeitsgruppen wurden viele wertvolle Ideen für die Zukunftsgestaltung entwickelt. 19Next >